• Region Berlin & Brandenburg

Schutz statt Abschuss – Berliner Schonzeit jetzt!

Am 22. August 2025 hat die Berliner Senatsverwaltung die Schonzeit für Waschbären und Nutrias vollständig aufgehoben – und damit ausgerechnet in den Monaten Februar bis September, also mitten in Setz- und Aufzuchtzeit, die Bejagung erlaubt.
Damit werden Elterntiere getötet, deren Jungtiere ohne sie qualvoll sterben.
Dies widerspricht dem Tierschutz, dem Bundesjagdgesetz, dem Berliner Jagdgesetz und jedem Grundsatz verantwortungsvoller Wildtierpolitik.
Wir fordern daher die sofortige Wiederherstellung der Schonzeiten und die Rücknahme der Verordnung.

→ PETITION JETZT UNTERSCHREIBEN

 

Warum ist das wichtig?

Warum diese Verordnung falsch ist
 
1. Sie verstößt gegen geltendes Recht
Das Berliner Jagdgesetz verpflichtet zum Schutz der Elterntiere:
„In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden.“
Die Verordnung hebt diesen Kernschutz faktisch auf – ein klarer Bruch des Gesetzeszwecks und des Staatsziels Tierschutz.
 
2. Sie ist tierschutzwidrig
Ein getötetes Muttertier bedeutet unweigerlich:
verlassene, verhungernde und qualvoll verendende Jungtiere.
Beides – Töten der Elterntiere und der daraus folgende Tod der Jungtiere – widerspricht §1 Tierschutzgesetz.
 
3. Sie ist nicht notwendig
Das Berliner Jagdgesetz erlaubt bereits heute:

Eingriffe in Einzelfällen
auch in befriedeten Gebieten
bei Gefahr, Seuchenverdacht oder zur Abwendung von Tierleid.

Es gibt keinen sachlichen Grund, die Schonzeit pauschal und flächendeckend aufzuheben.
 
4. Sie basiert auf unbelegten Behauptungen
Die Senatsverwaltung behauptet:
stark steigende Populationszahlen
erhebliche Schäden durch Waschbären und Nutrias.
→  Gleichzeitig hat der Senat selbst bestätigt, dass keine Populationszahlen erhoben werden und keine Schadensstatistiken vorliegen.
Eine tierschutzrelevante Verordnung ohne Datenbasis ist wissenschaftlich wie politisch nicht tragbar.
 
5. Die Einhaltung des Elterntierschutzes ist unmöglich
Die Verordnung fordert, Elterntiere zwingend zu verschonen – doch:
Weder bei Waschbären noch bei Nutrias ist das Geschlecht im Feld sicher bestimmbar.
 
Nutria

Größen überlappen stark
Geschlechtsmerkmale aus Distanz unsichtbar
Zitzenleisten bei Weibchen nur in Trächtigkeit oder Laktation sichtbar

Eine zuverlässige Geschlechtsbestimmung ist bei wilden Nutrias nur unter Narkose, durch Umdrehen auf den Rücken und eine gründliche Inspektion der Bauchregion möglich.
 
Waschbär

Männchen und Weibchen sehen äußerlich nahezu identisch aus
Penis nicht sichtbar, Hoden liegen im Körperinneren
säugende Weibchen nur körperlich erkennbar

Eine zuverlässige Geschlechtsbestimmung ist bei wilden Waschbären nur unter Narkose, durch Umdrehen auf den Rücken und eine gründliche Inspektion der Bauchregion möglich.
 
Fazit:
Die zentrale Bedingung der Verordnung – Elterntiere sicher auszuschließen – ist biologisch und praktisch unmöglich. Damit führt die Bejagung zwangsläufig zu Verstößen gegen Tierschutz- und Jagdrecht.
 
Unsere Forderung
Wir fordern den Berliner Senat auf:
→ Die Schonzeit für Waschbären und Nutrias unverzüglich wieder einzuführen.
→ Die Verordnung vom 22.08.2025 sofort zurückzunehmen.
Berlin darf keine Politik betreiben, die gegen geltendes Recht, biologische Fakten und elementaren Tierschutz verstößt.
 

Euer Team Hauptsache Waschbär e.V.